Das Verkehrskonzept der FWN - Der Antrag -

Stadt Norderney
Herrn Bürgermeister Salverius
Am Kurplatz 3
26548 Norderney

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Salverius,
für die Ratssitzung am 28.10.2008 bitten wir den nachstehenden überarbeiteten, im Verkehrsausschuss vom 29.09.2008 mehrheitlich zugestimmten und im Verwaltungsausschuss verworfenen Antrag der FWN für eine zukünftige Verkehrsregelung
auf Norderney zur nunmehr abschließenden Beratung und Abstimmung durch den Rat der Stadt Norderney auf die Tagesordnung zu setzen:

Zukünftige Verkehrsregelung auf Norderney
1. Die bisherigen Verkehrszonen 1 und 2 werden zu einer Verkehrzone 1 zusammengefasst, wie bereits in der  Bekanntmachung der Stadt vom 10. März 2008 verfügt. Die bisherige Verkehrszone Nr. 3 ab Mühlenstraße ostwärts wird zu einer neuen Verkehrszone 2.

2. Zur Verkürzung und Förderung der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs von der
Verkehrzone 1 in die Verkehrszone 2 wird die Kreuzung Mühlen-/Jann-Berghaus-Straße auch während der  Saisonverkehrssperre zwischen April und Oktober eines Jahres wieder für den östlich abfließenden Verkehr geöffnet und durchlässig gemacht. Außerhalb der Saisonverkehrssperre und der Lärmschutzfristen wird dieser Kreuzungsbereich wieder in beide Richtungen geöffnet.

· Anm.: Die Beneke-, Garten- und Marienstraße werden durch diese Öffnung der Kreuzung Mühlen-/Jann-Berghaus-Straße erheblich entlastet und damit verringern sich auch die Verkehrsgefährdungen und Umweltbeeinträchtigungen der Wohnanlieger dieser Straßen durch Lärm und Abgase.

3. Der Kreuzungsbereich Richthofenstraße/Birkenweg ist wieder in beiden Richtungen zu öffnen. Aufgehoben wird ebenfalls das Einfahrtverbot von der Deichstraße in dieSüdstraße für die dortigen Wohnanlieger.

4. Die Zufahrten von der Verkehrszone 2 u. 3 in den Stadtkern, der Verkehrszone 1, erfolgen vornehmlich über die Deichstraße und Hafenstraße über die Feldhausen-, Janus- und Weststrandstraße, die Mühlenstraße/Gartenstraße und in den Zeiten außerhalb der Verkehrssperre auch über die Richthofenstraße / Jann-Berghaus-Straße.

5. Zur Verkehrsentlastung der Stadt westlich der Winterstraße/Janusstraße werden der Onnen-Visser-Platz (Anm.: nach einem bereits seit Jahren geplanten Umbau) und dieGartenstraße in beide Richtungen geöffnet. Die Maybach- und die Langestraße sind vonder Winterstraße aus für den östlich abfließenden Verkehr als Einbahnstraßen auszulegen und soweit noch nicht geschehen, zu öffnen.

6. Über die vorhandenen innerstädtischen Fußgängerzonen (Strandstraße, Poststraße) werdendie Bülowallee bis zur Kirchstraße, die Mittelstraße bis zum OLB-Parkplatz, die Wilhelmstraße, die Georgstraße und das Quartier Poststraße / Friedrichstraße bis zum Herrenpfad/Jann-Berghaus-Straße und von dort bis zur Poststraße ebenfalls als Fußgängerzone (Verkehrszeichen 242) oder als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325) ausgewiesen.

· Anm.: Für die Ausweisung als Fußgängerzone würde allerdings dann wohl eine straßenrechtliche Umwidmung / Teileinziehung dieser Straßenbereiche nach dem niedersächsischen Straßengesetz (§ 8 I Nds. StrG) notwendig werden. Bei einer so erfolgten Ausweisung als Fußgängerzone ist gegebenenfalls das Verkehrsschild „Fußgängerzone“ auch mit dem Zusatzschild „Fahrrad- und Anliegerverkehr sowie Linien-, Taxi- und Lieferverkehr frei“ zu versehen.

7. An der bisher geltenden Saisonverkehrssperrenregelung für die Verkehrszone 1 zwischen dem April und Oktober eines Jahres wird nichts geändert, da sie sich grundsätzlich bewährt hat. Während der Saisonverkehrssperre ist somit die Verkehrszone 1 für jeden Kfz-Verkehr grundsätzlich gesperrt. Dort wohnende Einwohner, die einen Stellplatz nachweisen können, ist wie bisher auf Antrag eine sog. „Schlauchausnahmegenehmigung“ (gelb) zu erteilen. Den gewerblichen Belangen der Handwerkerschaft und des Handels wird weiterhin durch zu beantragende rote/gelbe Ausnahmegenehmigungsplaketten Rechnung getragen. Der mit dem Kfz an- oder abreisende Fährschiffnutzer bekommt weiterhin eine Stunden-Ausnahmegenehmigung.

8. Bei der Vergabe der Ausnahmegenehmigungen von der Verkehrssperre mit roten und gelben Plaketten muss ein restriktiver Gebrauch erfolgen, der sich ausschließlich auf die wirklichen betrieblichen und privaten Notwendigkeiten beschränkt. Die Stadt hat im Rahmen ihrer dazu gegebenen Ermessensentscheidung gemäß des § 46 StVO zwischen den mit der Verkehrssperre verfolgten Allgemeininteressen, nämlich den Schutz des Kur- und Erholungswertes des bade- und heilklimatischen Kurortes von Norderney im Sinne der KurortVO i.V.m. § 45 StVO, dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen (§ 45 Abs. 1 Nr. 3, 1b Nr. 5 StVO), und den Einzelinteressen der Insulaner als Privatpersonen und/oder Gewerbetreibende im Zweifel immer den mit der Verkehrssperre verfolgten Allgemeininteressen und auch Vorrang einzuräumen. Den Nachweis für die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigungserteilung hat der Antragsteller zu erbringen.

9. Zur Verminderung des Verwaltungsaufwandes bei der Vergabe der Ausnahmegenehmigungen und der Erhebung von Gebühren soll eine Ausstellung gleich für zwei oder drei Jahre erfolgen. Sie sind gemäß § 46 Abs. 3 StVO unter Widerrufsvorbehalt bei Wegfall der Voraussetzungen oder bei zweimal pro Jahr festgestelltem Missbrauch zu erteilen, gegebenenfalls auch unter bestimmten Sonderbedingungen und Auflagen.

10. Für die Verkehrsüberwachung ist eine möglichst lückenlose Kontrolle im Innenstadtbereich, auch über das Wochenende hinweg, vorzunehmen. Besonderes Augenmerk hat dem ruhenden Verkehr (Parkverbote) sowie vor allem dem Missbrauch der erteilten individuellen und gewerblichen Ausnahmegenehmigungen zu gelten. Dazu sind während der Hauptsaisonzeit zusätzliche Ordnungskräfte, z. B. als 400-Euro-Minijob-Beschäftigte, einzustellen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit und über die Einnahmen für die erteilten Ausnahmegenehmigungen finanziert werden können. Ferner soll auch die Leitung
der örtlichen Polizeidienststelle zur Hebung der allgemeinen Verkehrsdisziplin um eine kontinuierliche Überwachung der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen (Schritttempo oder 30 km/h) und auch der Ausnahmegenehmigungen angehalten werden.

11. Der ÖPNV ist mit einer zeitlichen Ausdehnung bis max. 24.00 Uhr zur Verbesserung des Einwohner- und Gästeangebots für alle Verkehrszonen und der Nordhelmsiedlung bis zum Ostheller, die Oase, Flugplatz, und Weiße Düne unter Anbindung auch des Bereiches Hafen /Seglerhafen-Weststrand-Nordstrand durch die Einrichtung eines preiswerten oder sogar kostenfreien ganzjährigen NC-Ringbusverkehr auszubauen. Eine Umstellung der bisher diesel- oder benzingetriebenen Taxen, Busse und Bimmelbahnen auf umweltfreundliche, leise und möglichst abgasfreie Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb etc. ist im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (z.B. Zurverfügungstellung verbilligten Nachtstroms) zu fördern.

· Anm: Für die nicht motorisierte Bevölkerung wäre dieses eine erhebliche Qualitätsverbesserung. Abendliche besucherträchtige Kurveranstaltungen oder auch andere Veranstaltungen, die wegen der Ausdehnung der Hauptsaison bis in das Winterhalbjahr hineinreichen, könnten so z.B. auch eine höhere Besucherzahl erzielen. Über die Finanzierung des ÖPNV, z.B. über den Kurbeitrag oder die NeyCard mit der Option als Monats- und Jahresticket mit einem Aufpreis (100 €/Jahr; 10 €/Monat, 1 € / Tag) wäre noch zu beraten und zu entscheiden. Die ersten elektrisch betriebenen Serienkraftfahrzeuge zu erschwinglichen Preisen kommen 2010 und 2011 auf den Markt. Durch entsprechend mögliche Befreiungen ließen sich zukunftsweisend sowohl im gewerblichen als auch privaten Bereich ganz erhebliche Anreize schaffen. Der städtische Fuhrpark sollte im Rahmen der Vorbildfunktion bei Abgängigkeit der vorhandenen Fahrzeuge an die neuen Bedingungen angepasst werden.

12. Die Zufahrt zum Parkplatz am Wasserturm soll ganzjährig und ohne Einschränkungen gestattet werden, wie ebenso die Zufahrt zum Bereich Am Mühleneck/An der Mühle, da es sich hier um Wohngebiete mit nur reinem Anliegerverkehr handelt und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen somit dort dadurch nicht zu erwarten ist. In der Zeit des geltenden Nachtfahrverbotes ist die Anfahrt auf den Parkplatz am Wasserturm nur über die Nordhelmstraße und über die nördliche Bürgermeister-Willy-Lührs-Straße gestattet. Das Wohngebiet Am Mühleneck/An der Mühle darf nur über die südliche Mühlenstraße bis zur Kreuzung zur Marienstraße angefahren werden.

13. Für die Straßenreinigungs- und Müllentsorgungsfahrzeuge in der neuen Zone 1 gelten die nächtlichen Verkehrsruhezeiten bis 08.00 Uhr morgens.

14. Die Verkehrssperre wird auf den Jahreswechsel zwischen dem 29.12. des alten und dem 04.01. des neuen Jahres ausgedehnt.

15. Die mit dem Kraftfahrzeug anreisenden Personen werden bereits auf der Fähre über die Verkehrssperrungsregelungen auf Norderney durch einen Flyer informiert, wie z.B. in 2007 durch die Schrift „Mit dem Auto auf Norderney“.

16. Die generelle Ausweitung der Verkehrssperre auf das ganze Jahr in der neuen Zone 1 findet nicht statt, weil dazu kein sachlich begründetes Bedürfnis besteht. Die vorhandene Verkehrsregelung wird beibehalten.

· Anm.: Es besteht kein sachlich zu begründendes Bedürfnis für eine Ausweitung der Verkehrssperre, weil ein solches Vorgehen erheblich der seit vielen Jahrzehnten vornehmlich und unumkehrbar auf das Kraftfahrzeug abgestellten Verkehrsinfrastruktur von Norderney widerspricht. Allein der touristische Kfz-Verkehr nach und von Norderney betrifft 150.000 bis 170.000 Fahrzeuge pro Jahr. Diese Fahrzeuge erhalten gemäß §§ 45, 46 StVO die Genehmigung zum Befahren des gesperrten Stadtgebietes in Norderney zum Aufsuchen der Unterkunft/Wohnung für die Dauer von 1 Stunde nach Ankunft/Abfahrt der Autofähre. Spätestens nach Ablauf der Ankunftszeiten muss das Fahrzeug in einer Garage, auf einem baurechtlich genehmigungsfähigen Stellplatz oder auf einem Parkplatz abgestellt sein oder den gesperrten Stadtteil verlassen haben. Bezogen auf die angestrebte Ausweitung der Verkehrssperre bestehen dazu auch rechtliche Hindernisse, weil dieses nach der Straßenverkehrsordnung nicht so ohne weiteres möglich ist, sondern einer Umwidmung/Teileinziehung nach dem Nds. Straßengesetz (§ 8 I NStrG) bedarf. Selbstverständlich sollten die Norderneyer Kraftfahrzeugbesitzer hinsichtlich einerNutzung auf das nur unbedingt notwendige Maß mit gutem Beispiel vorangehen.

17. Eine Ausweitung der Kfz-Verkehrssperre auf die Nordhelmsiedlung wird abgelehnt. Im Rahmen der angedachten Investitionen zur Verschönerung der Nordhelmsiedlung sind dort verkehrsberuhigte Bereiche (Verkehrszeichen 325) einzurichten.

· Anm.: Dieser Ortsteil ist durch die Stadtrandlage gerade für ältere Personen und Familien mit Kindern höchst attraktiv. Bei in den Jahren 1978, 1998 und 2000 erfolgten Umfragen sprach sich eine überwiegende Mehrheit der Bevölkerung der Nordhelm-Siedlung gegen die Ausdehnung einer Verkehrssperre auf die Nordhelm-Siedlung aus. Die von der FWN vorgeschlagenen verkehrsberuhigten Zonen (sog. „Spielstraßen“) entsprechen dagegen durchaus dem Bürgerwillen.

Abschließende Begründung:
Das von der FWN verfasste Verkehrskonzept, in das auch ähnliche Vorstellungen/Vorschläge anderer Parteien eingearbeitet worden sind, erlaubt die demokratisch erforderliche Diskussion und Beschlussfassung im Rat der Stadt Norderney. Wie von allen Seiten gefordert, wird eine erhebliche Beruhigung und Verminderung des Kfz-Verkehrs im Stadtbereich Norderneys
erreicht. Gleichzeitig fördert man jedoch auch die nach der StVO geforderte Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs. Durch die Einrichtung kürzerer Wege und eine Verteilung des aus dem Stadtbereich ab- und zufließenden Straßenverkehrs auf mehrere Straßen wird man auch der Forderung nach Einschränkung der Umweltbelastungen gerecht, da die Verkehrsemissionen für Anlieger von bislang überproportional beanspruchten, in den Stadtbereich ausgewiesenen Zufahrt- und Ausfahrtstraßen sich ganz erheblich verringern. Die nicht zu vermeidenden Belastungen werden gleichmäßiger und gerechter verteilt. Durch die nach dem FWN-Konzept geforderte bessere Kontrolle und Überwachung des Kfz-Verkehrs mit mehr Ordnungskräften werden zudem erheblich mehr Verstöße gegen die Verkehrsregelungen und Sperrgebietsausnahmegenehmigungen unterbunden. Die damit einhergehenden Einnahmen für die Stadtkasse sind nicht unerheblich. Der Kurortcharakter und der Erholungswert unserer Insel werden durch dieses Verkehrskonzept verbessert und so diesen Erfordernissen im hohen Maße gerecht. Es entspricht zudem den Bedürfnissen und dem Bürgerwillen der Norderneyer Einwohner und ihrer großteils auch mit dem Auto anreisenden
Urlaubsgäste. Weitere Verkehrsbeschränkungen auf der Insel sind dagegen nicht mehr vertretbar, weil sie zum Schaden von Norderney zu einer erheblichen unzumutbaren Beeinträchtigung der Funktionalität der städtischen wirtschaftlichen Infrastruktur führen würde. Die dazu von bestimmter Seite ins Spiel gebrachten Gründe zur Verhinderung einer sich ansonsten ereignenden, menschgemachten Klimakatastrophe (Stichwort: anthropogen verursachte CO2-Belastung) auf unserer Erde und in unserer Region mit ausschließlicher Fokussierung auf den Kraftfahrzeugverkehr sind entgegen amtlicher Verlautbarungen und medialer Dauerberieselung des Bürgers wissenschaftlich stark umstritten. Mit dem Verkehrskonzept verbundene finanzielle Belastungen der Stadt können durch Einsparungen in anderen Bereichen gedeckt werden. Allein der Verzicht von geplanten Verkehrsinseln im Bereich Richthofenstraße und Carl-Rieger-Weg oder anderen, nicht unbedingt notwendigen Straßenbaumaßnahmen würde dazu erforderliche Mittel freisetzen. Für Umbaumaßnahmen für den „Onnen-Visser-Platz“ sind zudem auch bereits seit Jahren entsprechende Investitionsbeträge im Haushaltsplan eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen,

Im Auftrage
(Manfred Plavenieks),
Gruppenvorsitzender FWN/Budde.







08. Oktober 2008

Das Verkehrskonzept der FWN im Fokus von Politik und Verwaltung

Das Verkehrskonzept der FWN, dass in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr eine Mehrheit gefunden hatte, stand am heutigen Mittwoch in der Verwaltungsausschuss-Sitzung auf der Tagesordnung.

Wir werden auf dieser Homepage über den Verlauf der Diskussion berichten. Bürgermeister Ludwig Salverius hatte der FWN mit Schreiben vom 06.10. 2008 zahlreiche Anmerkungen zu deren Konzept übersandt, die mit einer sechsseitigen Stellungnahme seitens der Freien Wähler bedacht wurden.

Eines wird deutlich: Die Diskussion erfolgt nicht mehr eindimensional aus nur einer Richtung. Das ist gut so und von uns auch gewollt. Im Übrigen steht außer Frage, dass die Verkehrssituation auf Norderney niemals zuende diskutiert werden kann, weil dieses Thema stets eine Eigendynamik entwickelt. Einen akzeptierbaren Rahmen abzustecken, innerhalb dessen sich Bürger und Gäste bewegen können, ist derzeit die einzig denkbare Alternative. Aber wie von uns stets bemerkt: Mit dem Bürger für den Bürger. Ohne Berücksichtigung der Bürgermeinung ist mit uns nichts zu machen. Die Behauptung, dass dieses populistisches Denken ist, zeugt von einer bedenklichen Selbstgefälligkeit, die sich eben nicht damit begründen lässt, dass man als gewählter Repräsentant auch mal GEGEN DEN BÜRGER entscheiden muss.   

"Wenn die Wertschätzung für die Wahrheit verloren geht oder nur ein wenig schwindet, ist nichts mehr ohne Zweifel."
(Hl. Augustinus)

Das schrieben wir vor einiger Zeit. Es hat sich nichts geändert!

Mit einem gewissen Maß an Desillusionierung könnte man feststellen: Die Wahrheit ist in DIESER Geselllschaft nicht mehr das Maß aller Dinge. Wenn die Organe der Presse, die sich eigentlich bis zur Selbstaufgabe für die Wahrung der Meinungsfreiheit einsetzen müssten, diese Position verlassen, ist es um die Demokratie nicht gut bestellt.

Enttäuscht hätten wir zu konstatieren: Meinungsfreiheit, ehrliche Berichterstattung und neutrale Beurteilung ist auch auf Norderney ein schwieriges Thema. Hoffnungen,  die in uns wuchsen, haben sich als Illusion erwiesen. Sind ehrliche Auseinandersetzung mit täglichen Problemen und gemeinsames Finden von Lösungen wirklich nicht gewollt? Sei's drum: WIR BLEIBEN BEI DER WAHRHEIT! Daran wollen wir uns messen lassen.  Von Projekt zu Projekt. Von Tag zu Tag. Helfen kann uns nur die öffentliche Meinung. Damit gemeint sind der kritische Bürger oder die kritische Bürgerin. Haben Sie Mut. Beweisen Sie Zivilcourage. Helfen Sie uns, der Meinungsfreiheit zum Sieg zu verhelfen! Nur so sind wir stark. Für die Demokratie, für die Durchsetzung des Bürgerwillens, für unsere geliebte Insel!    

Diese Homepage wird demnächst völlig überholt. Wir werden uns auch zukünftig Themen widmen (müssen), die der Klarstellung in der Öffentlichkeit bedürfen. Verehrte Leserin, verehrter Leser, Sie dürfen davon ausgehen, dass wir allen Isolierungsversuchen und schwindender bürgerlicher Unterstützung zum Trotz unseren Kurs der Wahrheit, Klarheit und Transparenz beibehalten.

Nicht weil wir unbelehrbar oder verbohrt sind sondern weil wir nach wie vor an die elementare Bedeutung der Wahrheit glauben. Nur sie ist für uns der Nährboden der Kompromissfähigkeit.

Ihre Mitglieder der Freien Wählergemeinschaft Norderney.


aus der Norderneyer Inselpolitik 

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