Das Verkehrskonzept der FWN - Der Antrag -
Stadt Norderney
Herrn Bürgermeister Salverius
Am Kurplatz 3
26548 Norderney
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Salverius,
für die Ratssitzung am 28.10.2008 bitten wir den nachstehenden
überarbeiteten, im Verkehrsausschuss vom 29.09.2008 mehrheitlich
zugestimmten und im Verwaltungsausschuss verworfenen Antrag der FWN
für eine zukünftige Verkehrsregelung
auf Norderney zur nunmehr abschließenden Beratung und Abstimmung
durch den Rat der Stadt Norderney auf die Tagesordnung zu setzen:
Zukünftige Verkehrsregelung auf Norderney
1. Die bisherigen Verkehrszonen 1 und 2 werden zu einer Verkehrzone 1
zusammengefasst, wie bereits in der Bekanntmachung der Stadt vom
10. März 2008 verfügt. Die bisherige Verkehrszone Nr. 3 ab
Mühlenstraße ostwärts wird zu einer neuen Verkehrszone
2.
2. Zur Verkürzung und Förderung der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs von der
Verkehrzone 1 in die Verkehrszone 2 wird die Kreuzung
Mühlen-/Jann-Berghaus-Straße auch während der
Saisonverkehrssperre zwischen April und Oktober eines Jahres wieder
für den östlich abfließenden Verkehr geöffnet und
durchlässig gemacht. Außerhalb der Saisonverkehrssperre und
der Lärmschutzfristen wird dieser Kreuzungsbereich wieder in beide
Richtungen geöffnet.
· Anm.: Die Beneke-, Garten- und Marienstraße werden durch diese Öffnung der Kreuzung Mühlen-/Jann-Berghaus-Straße erheblich entlastet und damit verringern sich auch die Verkehrsgefährdungen und Umweltbeeinträchtigungen der Wohnanlieger dieser Straßen durch Lärm und Abgase.
3. Der
Kreuzungsbereich Richthofenstraße/Birkenweg ist wieder in beiden
Richtungen zu öffnen. Aufgehoben wird ebenfalls das Einfahrtverbot
von der Deichstraße in dieSüdstraße für die
dortigen Wohnanlieger.
4. Die Zufahrten von der Verkehrszone 2 u. 3 in den Stadtkern, der Verkehrszone 1, erfolgen vornehmlich über die Deichstraße und Hafenstraße über die Feldhausen-, Janus- und Weststrandstraße, die Mühlenstraße/Gartenstraße und in den Zeiten außerhalb der Verkehrssperre auch über die Richthofenstraße / Jann-Berghaus-Straße.
5. Zur
Verkehrsentlastung der Stadt westlich der
Winterstraße/Janusstraße werden der Onnen-Visser-Platz
(Anm.: nach einem bereits seit Jahren geplanten Umbau) und
dieGartenstraße in beide Richtungen geöffnet. Die Maybach-
und die Langestraße sind vonder Winterstraße aus für
den östlich abfließenden Verkehr als Einbahnstraßen
auszulegen und soweit noch nicht geschehen, zu öffnen.
6. Über die vorhandenen innerstädtischen Fußgängerzonen (Strandstraße, Poststraße) werdendie Bülowallee bis zur Kirchstraße, die Mittelstraße bis zum OLB-Parkplatz, die Wilhelmstraße, die Georgstraße und das Quartier Poststraße / Friedrichstraße bis zum Herrenpfad/Jann-Berghaus-Straße und von dort bis zur Poststraße ebenfalls als Fußgängerzone (Verkehrszeichen 242) oder als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325) ausgewiesen.
· Anm.:
Für die Ausweisung als Fußgängerzone würde
allerdings dann wohl eine straßenrechtliche Umwidmung /
Teileinziehung dieser Straßenbereiche nach dem
niedersächsischen Straßengesetz (§ 8 I Nds. StrG)
notwendig werden. Bei einer so erfolgten Ausweisung als
Fußgängerzone ist gegebenenfalls das Verkehrsschild
„Fußgängerzone“ auch mit dem Zusatzschild
„Fahrrad- und Anliegerverkehr sowie Linien-, Taxi- und
Lieferverkehr frei“ zu versehen.
7. An der bisher
geltenden Saisonverkehrssperrenregelung für die Verkehrszone 1
zwischen dem April und Oktober eines Jahres wird nichts geändert,
da sie sich grundsätzlich bewährt hat. Während der
Saisonverkehrssperre ist somit die Verkehrszone 1 für jeden
Kfz-Verkehr grundsätzlich gesperrt. Dort wohnende Einwohner, die
einen Stellplatz nachweisen können, ist wie bisher auf Antrag eine
sog. „Schlauchausnahmegenehmigung“ (gelb) zu erteilen. Den
gewerblichen Belangen der Handwerkerschaft und des Handels wird
weiterhin durch zu beantragende rote/gelbe
Ausnahmegenehmigungsplaketten Rechnung getragen. Der mit dem Kfz an-
oder abreisende Fährschiffnutzer bekommt weiterhin eine
Stunden-Ausnahmegenehmigung.
8. Bei der
Vergabe der Ausnahmegenehmigungen von der Verkehrssperre mit roten und
gelben Plaketten muss ein restriktiver Gebrauch erfolgen, der sich
ausschließlich auf die wirklichen betrieblichen und privaten
Notwendigkeiten beschränkt. Die Stadt hat im Rahmen ihrer dazu
gegebenen Ermessensentscheidung gemäß des § 46 StVO
zwischen den mit der Verkehrssperre verfolgten Allgemeininteressen,
nämlich den Schutz des Kur- und Erholungswertes des bade- und
heilklimatischen Kurortes von Norderney im Sinne der KurortVO i.V.m.
§ 45 StVO, dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und
Abgasen (§ 45 Abs. 1 Nr. 3, 1b Nr. 5 StVO), und den
Einzelinteressen der Insulaner als Privatpersonen und/oder
Gewerbetreibende im Zweifel immer den mit der Verkehrssperre verfolgten
Allgemeininteressen und auch Vorrang einzuräumen. Den Nachweis
für die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigungserteilung hat der
Antragsteller zu erbringen.
9. Zur
Verminderung des Verwaltungsaufwandes bei der Vergabe der
Ausnahmegenehmigungen und der Erhebung von Gebühren soll eine
Ausstellung gleich für zwei oder drei Jahre erfolgen. Sie sind
gemäß § 46 Abs. 3 StVO unter Widerrufsvorbehalt bei
Wegfall der Voraussetzungen oder bei zweimal pro Jahr festgestelltem
Missbrauch zu erteilen, gegebenenfalls auch unter bestimmten
Sonderbedingungen und Auflagen.
10. Für die
Verkehrsüberwachung ist eine möglichst lückenlose
Kontrolle im Innenstadtbereich, auch über das Wochenende hinweg,
vorzunehmen. Besonderes Augenmerk hat dem ruhenden Verkehr
(Parkverbote) sowie vor allem dem Missbrauch der erteilten
individuellen und gewerblichen Ausnahmegenehmigungen zu gelten. Dazu
sind während der Hauptsaisonzeit zusätzliche
Ordnungskräfte, z. B. als 400-Euro-Minijob-Beschäftigte,
einzustellen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit und über die
Einnahmen für die erteilten Ausnahmegenehmigungen finanziert
werden können. Ferner soll auch die Leitung
der örtlichen Polizeidienststelle zur Hebung der allgemeinen
Verkehrsdisziplin um eine kontinuierliche Überwachung der
Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen (Schritttempo oder
30 km/h) und auch der Ausnahmegenehmigungen angehalten werden.
11. Der
ÖPNV ist mit einer zeitlichen Ausdehnung bis max. 24.00 Uhr zur
Verbesserung des Einwohner- und Gästeangebots für alle
Verkehrszonen und der Nordhelmsiedlung bis zum Ostheller, die Oase,
Flugplatz, und Weiße Düne unter Anbindung auch des Bereiches
Hafen /Seglerhafen-Weststrand-Nordstrand durch die Einrichtung eines
preiswerten oder sogar kostenfreien ganzjährigen NC-Ringbusverkehr
auszubauen. Eine Umstellung der bisher diesel- oder benzingetriebenen
Taxen, Busse und Bimmelbahnen auf umweltfreundliche, leise und
möglichst abgasfreie Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb
etc. ist im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (z.B.
Zurverfügungstellung verbilligten Nachtstroms) zu fördern.
· Anm: Für die nicht motorisierte Bevölkerung wäre dieses eine erhebliche Qualitätsverbesserung. Abendliche besucherträchtige Kurveranstaltungen oder auch andere Veranstaltungen, die wegen der Ausdehnung der Hauptsaison bis in das Winterhalbjahr hineinreichen, könnten so z.B. auch eine höhere Besucherzahl erzielen. Über die Finanzierung des ÖPNV, z.B. über den Kurbeitrag oder die NeyCard mit der Option als Monats- und Jahresticket mit einem Aufpreis (100 €/Jahr; 10 €/Monat, 1 € / Tag) wäre noch zu beraten und zu entscheiden. Die ersten elektrisch betriebenen Serienkraftfahrzeuge zu erschwinglichen Preisen kommen 2010 und 2011 auf den Markt. Durch entsprechend mögliche Befreiungen ließen sich zukunftsweisend sowohl im gewerblichen als auch privaten Bereich ganz erhebliche Anreize schaffen. Der städtische Fuhrpark sollte im Rahmen der Vorbildfunktion bei Abgängigkeit der vorhandenen Fahrzeuge an die neuen Bedingungen angepasst werden.
12. Die Zufahrt
zum Parkplatz am Wasserturm soll ganzjährig und ohne
Einschränkungen gestattet werden, wie ebenso die Zufahrt zum
Bereich Am Mühleneck/An der Mühle, da es sich hier um
Wohngebiete mit nur reinem Anliegerverkehr handelt und ein
erhöhtes Verkehrsaufkommen somit dort dadurch nicht zu erwarten
ist. In der Zeit des geltenden Nachtfahrverbotes ist die Anfahrt auf
den Parkplatz am Wasserturm nur über die Nordhelmstraße und
über die nördliche
Bürgermeister-Willy-Lührs-Straße gestattet. Das
Wohngebiet Am Mühleneck/An der Mühle darf nur über die
südliche Mühlenstraße bis zur Kreuzung zur
Marienstraße angefahren werden.
13. Für die
Straßenreinigungs- und Müllentsorgungsfahrzeuge in der neuen
Zone 1 gelten die nächtlichen Verkehrsruhezeiten bis 08.00 Uhr
morgens.
14. Die Verkehrssperre wird auf den Jahreswechsel zwischen dem 29.12. des alten und dem 04.01. des neuen Jahres ausgedehnt.
15. Die mit dem
Kraftfahrzeug anreisenden Personen werden bereits auf der Fähre
über die Verkehrssperrungsregelungen auf Norderney durch einen
Flyer informiert, wie z.B. in 2007 durch die Schrift „Mit dem
Auto auf Norderney“.
16. Die
generelle Ausweitung der Verkehrssperre auf das ganze Jahr in der neuen
Zone 1 findet nicht statt, weil dazu kein sachlich begründetes
Bedürfnis besteht. Die vorhandene Verkehrsregelung wird
beibehalten.
· Anm.: Es besteht kein sachlich zu begründendes Bedürfnis für eine Ausweitung der Verkehrssperre, weil ein solches Vorgehen erheblich der seit vielen Jahrzehnten vornehmlich und unumkehrbar auf das Kraftfahrzeug abgestellten Verkehrsinfrastruktur von Norderney widerspricht. Allein der touristische Kfz-Verkehr nach und von Norderney betrifft 150.000 bis 170.000 Fahrzeuge pro Jahr. Diese Fahrzeuge erhalten gemäß §§ 45, 46 StVO die Genehmigung zum Befahren des gesperrten Stadtgebietes in Norderney zum Aufsuchen der Unterkunft/Wohnung für die Dauer von 1 Stunde nach Ankunft/Abfahrt der Autofähre. Spätestens nach Ablauf der Ankunftszeiten muss das Fahrzeug in einer Garage, auf einem baurechtlich genehmigungsfähigen Stellplatz oder auf einem Parkplatz abgestellt sein oder den gesperrten Stadtteil verlassen haben. Bezogen auf die angestrebte Ausweitung der Verkehrssperre bestehen dazu auch rechtliche Hindernisse, weil dieses nach der Straßenverkehrsordnung nicht so ohne weiteres möglich ist, sondern einer Umwidmung/Teileinziehung nach dem Nds. Straßengesetz (§ 8 I NStrG) bedarf. Selbstverständlich
sollten die Norderneyer Kraftfahrzeugbesitzer hinsichtlich einerNutzung
auf das nur unbedingt notwendige Maß mit gutem Beispiel
vorangehen.
17. Eine
Ausweitung der Kfz-Verkehrssperre auf die Nordhelmsiedlung wird
abgelehnt. Im Rahmen der angedachten Investitionen zur
Verschönerung der Nordhelmsiedlung sind dort verkehrsberuhigte
Bereiche (Verkehrszeichen 325) einzurichten.
· Anm.: Dieser Ortsteil ist durch die Stadtrandlage gerade für ältere Personen und Familien mit Kindern höchst attraktiv. Bei in den Jahren 1978, 1998 und 2000 erfolgten Umfragen sprach sich eine überwiegende Mehrheit der Bevölkerung der Nordhelm-Siedlung gegen die Ausdehnung einer Verkehrssperre auf die Nordhelm-Siedlung aus. Die von der FWN vorgeschlagenen verkehrsberuhigten Zonen (sog. „Spielstraßen“) entsprechen dagegen durchaus dem Bürgerwillen.
Abschließende Begründung:
Das von der FWN verfasste Verkehrskonzept, in das auch ähnliche
Vorstellungen/Vorschläge anderer Parteien eingearbeitet worden
sind, erlaubt die demokratisch erforderliche Diskussion und
Beschlussfassung im Rat der Stadt Norderney. Wie von allen Seiten
gefordert, wird eine erhebliche Beruhigung und Verminderung des
Kfz-Verkehrs im Stadtbereich Norderneys
erreicht. Gleichzeitig fördert man jedoch auch die nach der StVO
geforderte Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs. Durch
die Einrichtung kürzerer Wege und eine Verteilung des aus dem
Stadtbereich ab- und zufließenden Straßenverkehrs auf
mehrere Straßen wird man auch der Forderung nach
Einschränkung der Umweltbelastungen gerecht, da die
Verkehrsemissionen für Anlieger von bislang überproportional
beanspruchten, in den Stadtbereich ausgewiesenen Zufahrt- und
Ausfahrtstraßen sich ganz erheblich verringern. Die nicht zu
vermeidenden Belastungen werden gleichmäßiger und gerechter
verteilt. Durch die nach dem FWN-Konzept geforderte bessere Kontrolle
und Überwachung des Kfz-Verkehrs mit mehr Ordnungskräften
werden zudem erheblich mehr Verstöße gegen die
Verkehrsregelungen und Sperrgebietsausnahmegenehmigungen unterbunden.
Die damit einhergehenden Einnahmen für die Stadtkasse sind nicht
unerheblich. Der Kurortcharakter und der Erholungswert unserer Insel
werden durch dieses Verkehrskonzept verbessert und so diesen
Erfordernissen im hohen Maße gerecht. Es entspricht zudem den
Bedürfnissen und dem Bürgerwillen der Norderneyer Einwohner
und ihrer großteils auch mit dem Auto anreisenden
Urlaubsgäste. Weitere Verkehrsbeschränkungen auf der Insel
sind dagegen nicht mehr vertretbar, weil sie zum Schaden von Norderney
zu einer erheblichen unzumutbaren Beeinträchtigung der
Funktionalität der städtischen wirtschaftlichen Infrastruktur
führen würde. Die dazu von bestimmter Seite ins Spiel
gebrachten Gründe zur Verhinderung einer sich ansonsten
ereignenden, menschgemachten Klimakatastrophe (Stichwort: anthropogen
verursachte CO2-Belastung) auf unserer Erde und in unserer Region mit
ausschließlicher Fokussierung auf den Kraftfahrzeugverkehr sind
entgegen amtlicher Verlautbarungen und medialer Dauerberieselung des
Bürgers wissenschaftlich stark umstritten. Mit dem Verkehrskonzept
verbundene finanzielle Belastungen der Stadt können durch
Einsparungen in anderen Bereichen gedeckt werden. Allein der Verzicht
von geplanten Verkehrsinseln im Bereich Richthofenstraße und
Carl-Rieger-Weg oder anderen, nicht unbedingt notwendigen
Straßenbaumaßnahmen würde dazu erforderliche Mittel
freisetzen. Für Umbaumaßnahmen für den
„Onnen-Visser-Platz“ sind zudem auch bereits seit Jahren
entsprechende Investitionsbeträge im Haushaltsplan eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrage
(Manfred Plavenieks),
Gruppenvorsitzender FWN/Budde.
08. Oktober 2008
Das Verkehrskonzept der FWN im Fokus von Politik und Verwaltung
Das Verkehrskonzept der FWN, dass in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr eine Mehrheit gefunden hatte, stand am heutigen Mittwoch in der Verwaltungsausschuss-Sitzung auf der Tagesordnung.
Wir werden auf dieser Homepage über den Verlauf der Diskussion berichten. Bürgermeister Ludwig Salverius hatte der FWN mit Schreiben vom 06.10. 2008 zahlreiche Anmerkungen zu deren Konzept übersandt, die mit einer sechsseitigen Stellungnahme seitens der Freien Wähler bedacht wurden.
Eines wird deutlich: Die Diskussion erfolgt nicht mehr eindimensional aus nur einer Richtung. Das ist gut so und von uns auch gewollt. Im Übrigen steht außer Frage, dass die Verkehrssituation auf Norderney niemals zuende diskutiert werden kann, weil dieses Thema stets eine Eigendynamik entwickelt. Einen akzeptierbaren Rahmen abzustecken, innerhalb dessen sich Bürger und Gäste bewegen können, ist derzeit die einzig denkbare Alternative. Aber wie von uns stets bemerkt: Mit dem Bürger für den Bürger. Ohne Berücksichtigung der Bürgermeinung ist mit uns nichts zu machen. Die Behauptung, dass dieses populistisches Denken ist, zeugt von einer bedenklichen Selbstgefälligkeit, die sich eben nicht damit begründen lässt, dass man als gewählter Repräsentant auch mal GEGEN DEN BÜRGER entscheiden muss.
"Wenn die Wertschätzung für die Wahrheit verloren geht oder nur ein wenig schwindet, ist nichts mehr ohne Zweifel."
(Hl. Augustinus)
Das schrieben wir vor einiger Zeit. Es hat sich nichts geändert!
Mit einem gewissen Maß an Desillusionierung könnte man feststellen: Die Wahrheit ist in DIESER Geselllschaft nicht mehr das Maß aller Dinge. Wenn die Organe der Presse, die sich eigentlich bis zur Selbstaufgabe für die Wahrung der Meinungsfreiheit einsetzen müssten, diese Position verlassen, ist es um die Demokratie nicht gut bestellt.
Enttäuscht
hätten wir zu konstatieren: Meinungsfreiheit, ehrliche
Berichterstattung und neutrale Beurteilung ist auch auf Norderney ein
schwieriges Thema. Hoffnungen, die in uns wuchsen, haben sich als
Illusion erwiesen. Sind ehrliche Auseinandersetzung mit täglichen
Problemen und gemeinsames Finden von Lösungen wirklich nicht
gewollt? Sei's drum: WIR BLEIBEN BEI DER WAHRHEIT! Daran wollen wir uns
messen lassen. Von Projekt zu Projekt. Von Tag zu Tag. Helfen
kann uns nur die öffentliche Meinung. Damit gemeint sind der
kritische Bürger oder die kritische Bürgerin. Haben Sie Mut.
Beweisen Sie Zivilcourage. Helfen Sie uns, der Meinungsfreiheit zum
Sieg zu verhelfen! Nur so sind wir stark. Für die Demokratie,
für die Durchsetzung des Bürgerwillens, für unsere
geliebte Insel!
Nicht weil wir unbelehrbar oder verbohrt sind sondern weil wir nach wie vor an die elementare Bedeutung der Wahrheit glauben. Nur sie ist für uns der Nährboden der Kompromissfähigkeit.
Ihre Mitglieder der Freien Wählergemeinschaft Norderney.